Individuelle Beratung für Pflegebedürftige und Angehörige
Die Pflege eines Angehörigen bringt viele Fragen und oft auch neue Herausforderungen mit sich. Welche Unterstützung steht uns zu? Welcher Pflegegrad ist der richtige? Welche Leistungen übernimmt die Pflegekasse? Und wie lässt sich die Pflege zu Hause möglichst gut organisieren?
Der Pflegedienst Rüther unterstützt Sie mit einer persönlichen Pflegeberatung in Höxter und Umgebung. Gemeinsam betrachten wir Ihre aktuelle Situation, beantworten Ihre Fragen und zeigen Ihnen Möglichkeiten, wie Sie den Pflegealltag sicherer und einfacher gestalten können.
Dabei nehmen wir uns Zeit für Ihre individuellen Bedürfnisse und beziehen sowohl die pflegebedürftige Person als auch die Angehörigen in die Beratung mit ein.
Unser Ziel: Ihnen Orientierung zu geben und gemeinsam eine Lösung zu finden,
die zu Ihrer persönlichen Lebenssituation passt.
So läuft die Pflegeberatung ab
Erstkontakt
& Anfrage
Sie oder Ihre Angehörigen nehmen Kontakt zu uns auf und schildern uns Ihre aktuelle Situation sowie Ihren Bedarf an Pflegeberatung.
Persönlicher
Termin vor Ort
Unser Team kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause, um sich ein Bild der aktuellen Situation zu machen. Meistens sind auch Angehörige beim Termin dabei. Gemeinsam besprechen wir, welche Leistungen sinnvoll sind und wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.
Individuelle
Lösung
Nach dem Termin klären wir den aktuellen Pflegebedarf und planen – wenn gewünscht – die nächsten Schritte oder konkrete Pflegeeinsätze.
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Persönliche Beratung bei häuslicher Pflege
Wer Pflegegeld erhält und zu Hause durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen versorgt wird, muss in bestimmten Abständen einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Anspruch nehmen.
Wohnraumberatung - sicher wohnen, selbstbestimmt leben
Mit zunehmendem Unterstützungsbedarf können bereits kleine Veränderungen im eigenen Zuhause den Alltag deutlich erleichtern.
Gemeinsam betrachten wir Ihre Wohnsituation und zeigen Ihnen Möglichkeiten, wie Sie Ihre Umgebung sicherer und pflegegerechter gestalten können. Dazu können beispielsweise Haltegriffe, geeignete Hilfsmittel, eine bessere Gestaltung von Laufwegen oder umfangreichere Anpassungen wie ein barriereärmerer Badumbau gehören.
Für sogenannte wohnumfeldverbessernde Maßnahmen kann die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro je Maßnahme gewähren.
Wir helfen Ihnen dabei, sinnvolle Möglichkeiten für Ihre persönliche Situation zu erkennen
und die nächsten Schritte zu planen.
Leistungen & Ansprüche
Pflegegrade einfach erklärt
Unterstützung bei ersten Einschränkungen im Alltag
Ihre Ansprüche bei Pflegegrad 1
- Monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 131 € zur Finanzierung anerkannter Unterstützungs- und Betreuungsleistungen.
- Anspruch auf eine kostenfreie Pflegeberatung, um individuelle Hilfsangebote kennenzulernen.
- Möglichkeit auf Zuschüsse für notwendige Wohnraumanpassungen.
- Anspruch auf Pflegehilfsmittel, die den Alltag erleichtern und die Selbstständigkeit fördern.
Menschen, die noch überwiegend selbstständig sind, aber punktuell Unterstützung benötigen, zum Beispiel im Haushalt, bei Arztbesuchen oder bei der Organisation des Alltags.
Regelmäßige Unterstützung im Alltag
Leistungen bei Pflegegrad 2
- Pflegegeld: 347 € monatlich bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder andere private Pflegepersonen.
- Pflegesachleistungen: Bis zu 796 € monatlich für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst.
- Tages- und Nachtpflege: Bis zu 721 € monatlich.
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich.
Weitere Ansprüche
Seit dem 1. Juli 2025 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Zusätzlich können Pflegehilfsmittel sowie Zuschüsse für Maßnahmen zur Wohnraumanpassung beantragt werden.
Menschen mit regelmäßigem Unterstützungsbedarf, die in verschiedenen Alltagssituationen Hilfe benötigen.
Deutlicher Unterstützungsbedarf
Leistungen bei Pflegegrad 3
- Pflegegeld: 599 € monatlich.
- Pflegesachleistungen: Bis zu 1.497 € monatlich.
- Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.357 € monatlich.
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich.
Weitere Ansprüche
Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € zur Verfügung. Zuschüsse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen und Pflegehilfsmittel können zusätzlich in Anspruch genommen werden.
Menschen, die täglich auf umfassendere Unterstützung und Betreuung angewiesen sind.
Sehr hoher Unterstützungs- und Pflegebedarf
Leistungen bei Pflegegrad 4
- Pflegegeld: 800 € monatlich.
- Pflegesachleistungen: Bis zu 1.859 € monatlich.
- Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.685 € monatlich.
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich.
Weitere Ansprüche
Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Zusätzlich finanzielle Unterstützung für Pflegehilfsmittel sowie Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes.
Pflegebedürftige, die aufgrund schwerwiegender Einschränkungen auf eine intensive Unterstützung im Alltag angewiesen sind.
Höchster Pflegebedarf mit besonderen Anforderungen
Leistungen bei Pflegegrad 5
- Pflegegeld: 990 € monatlich.
- Pflegesachleistungen: Bis zu 2.299 € monatlich.
- Tages- und Nachtpflege: Bis zu 2.085 € monatlich.
- Entlastungsbetrag: 131 € monatlich.
Weitere Ansprüche
Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €. Umfangreiche Zuschüsse für Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können ebenfalls genutzt werden.
Menschen mit einem sehr hohen und komplexen Pflegebedarf, die dauerhaft auf intensive Unterstützung und Betreuung angewiesen sind.
Gut vernetzt für Ihre Versorgung
Unterstützung organisieren und Angehörige entlasten
Eine gute Pflege besteht oft aus mehreren Bausteinen. Deshalb unterstützen wir Sie dabei, die verschiedenen Möglichkeiten sinnvoll miteinander zu verbinden.
Bei Bedarf stimmen wir uns mit behandelnden Ärzten, Pflegekassen und weiteren Ansprechpartnern aus dem Gesundheitswesen ab. Auch wenn zusätzliche Hilfsmittel, therapeutische Angebote oder andere Unterstützungsleistungen benötigt werden, helfen wir Ihnen dabei, die richtigen Ansprechpartner zu finden.
So erhalten Sie möglichst viele Leistungen aus einer gut abgestimmten Versorgung.
Pflegeberatung in Höxter anfragen
Sie möchten unsere Hilfe im Haushalt in Anspruch nehmen oder sich unverbindlich beraten lassen? Kontaktieren Sie uns – wir informieren Sie gerne über unsere Leistungen und erstellen ein individuelles Angebot.
Häufige Fragen zur Pflegeberatung in Höxter
Für wen ist eine Pflegeberatung sinnvoll?
Eine Pflegeberatung ist für Pflegebedürftige ebenso sinnvoll wie für Angehörige und andere Personen, die an der häuslichen Pflege beteiligt sind. Auch wenn noch kein Pflegegrad vorliegt, können sich frühzeitig viele Fragen zur Organisation und Finanzierung der Pflege ergeben.
Was ist ein Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?
Der Beratungsbesuch dient dazu, die Qualität der häuslichen Pflege sicherzustellen und pflegende Angehörige fachlich zu unterstützen. Für Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, ist er halbjährlich verpflichtend.
Was passiert bei einem Beratungstermin?
Wir besprechen gemeinsam Ihre derzeitige Pflegesituation, beantworten Ihre Fragen und schauen, ob zusätzliche Unterstützung sinnvoll sein könnte. Dabei geht es nicht um eine Kontrolle, sondern darum, Pflegebedürftige und Angehörige fachlich zu unterstützen.
Werden die Kosten für den Beratungsbesuch übernommen?
Die Vergütung für einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird von der zuständigen Pflegekasse beziehungsweise bei privat Versicherten vom privaten Versicherungsunternehmen getragen.
Kann die Beratung bei uns zu Hause stattfinden?
Ja. Gerade bei einer Pflegeberatung ist es sinnvoll, die tatsächliche Situation vor Ort kennenzulernen. Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI finden grundsätzlich in der eigenen Häuslichkeit statt; unter bestimmten Voraussetzungen sind einzelne Folgeberatungen derzeit auch per Videokonferenz möglich.
Unterstützen Sie auch bei Fragen zum Pflegegrad?
Gerne erklären wir Ihnen, was die einzelnen Pflegegrade bedeuten, welche Leistungen damit verbunden sein können und welche Möglichkeiten der Unterstützung es für Ihre persönliche Situation gibt.
Was ist eine Pflegeschulung nach § 45 SGB XI?
Pflegekurse und Schulungen nach § 45 SGB XI richten sich insbesondere an pflegende Angehörige und ehrenamtliche Pflegepersonen. Sie vermitteln praktisches Wissen und Fertigkeiten für die häusliche Pflege und können auf Wunsch auch im Zuhause der pflegebedürftigen Person stattfinden.